Elternzeit beantragen ist eine dieser unliebsamen Papierkram-Aufgaben, die auf junge Väter zukommen. Meist wird das oberflächlich recherchiert, schnell gemacht und abgehakt. Doch das kann ärgerliche und teilweise böse Folgen haben. Worauf Du achten darfst, erfährst Du in diesem Artikel. Natürlich ist das Thema recht breit, daher fokussieren wir uns heute auf die Top 5 Punkte, die Du unbedingt beachten solltest.
Die meisten Väter wissen nicht auf was sie achten müssen, wenn Sie Elternzeit beantragen.
Das ist zumindest die einzige Erklärung, die ich dafür habe, dass Elternzeit von Vätern immer noch so spärlich genutzt wird. Die Daten aus dem Familienministerium, die ich mir quasi persönlich dort abgeholt habe, malen ein trauriges Bild.
Gerade mal 4 von 10 Vätern gehen überhaupt in Elternzeit. 75% davon für nur 2 Monate.
Natürlich ist nicht das Unwissen über die Elternzeit einer der Hauptgründe, das weiß ich auch. Aber kaum ein Vater kennt sich wirklich richtig gut aus und weiß genau was er darf und was nicht. Zugegeben, es ist nicht gerade leicht, die notwendigen Informationen zusammen zu tragen.
Kein Wunder also, dass die Väter sich zurückziehen und nur das machen, was sie kennen – weil alle es so machen.
Damit ist jetzt Schluss.
Wenn Du Dich für die Elternzeit interessierst, erfährst Du hier, was Dir einen Informationsvorsprung vor 3 von 4 anderen Väter verschafft. Wir klären die fünf wichtigsten Dinge, auf die Du bei Deinem Antrag auf Elternzeit achten darfst, damit Du später keine bösen Überraschungen erlebst.
Linktipp: Formalitäten nach der Geburt – so bereitest Du Dich optimal vor
Wann solltest Du Elternzeit beantragen?
Wenn Du Zeit mit Deiner vergrößerten Familie verbringen möchtest, solltest Du Deinen Antrag auf Elternzeit 7 Wochen vor dem geplanten Startdatum eingereicht haben.
Besonders knifflig wird das, wenn Du gerne ab der Geburt Deines Kindes zu Hause bleiben möchtest. Dann müsstest Du Deinen Antrag nämlich 7 Wochen vor der Geburt einreichen.
Reichst Du Deinen Antrag später ein, ist das auch kein Beinbruch, jedoch verschiebt sich der Beginn Deiner Elternzeit dann entsprechend.
Die meisten Väter nehmen direkt zu Anfang die Elternzeit in Anspruch. Nur die wenigsten wissen, dass sie 24 Monate Ihrer Elternzeit bis zur Vollendung des 8. Lebensjahr des Kindes nehmen können, wenn das Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren wurde (ansonsten sind das 12 Monate).
Das eröffnet sehr interessante Möglichkeiten beispielsweise um Deiner Frau den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern.
Dabei darfst Du beachten, dass in diesem Fall ein längerer Vorlauf gilt. Der Antrag auf diese “verspätete” Elternzeit muss 13 Wochen vor Beginn eingereicht werden.

Keine “nach mir die Sintflut”-Mentalität
Sieben Wochen sind eine Ewigkeit, wenn Du auf die Geburt Deines Kindes wartest. Aus Sicht Deines Arbeitgebers ist es aber recht kurzfristig, wenn Du sagst, dass Du in sieben Wochen für ein paar Wochen oder Monate weg bist.
Linktipp: 9 Dinge an die Du denken solltest, damit Du die Geburt entspannt auf Dich zukommen lassen kannst
Auch wenn die gesetzliche Regelung zwar sieben Wochen sind, empfehle ich einen offenen Umgang mit Deinen Absichten.
Sag Deinem Chef, was Du vorhast und vor allem sprich schon im Vorfeld mit Deinen Kollegen, damit auch sie wissen, was auf sie zukommt. So kann sich jeder darauf einstellen.
Denk daran, dass Du nach Deiner Elternzeit wieder zurück kommst.
Die richtige Dauer der Elternzeit
Du hast Anspruch auf 3 Jahre Elternzeit. Wie Du diese einteilst gilt es zu entscheiden. Wichtig ist zu beachten, dass Du Dich verbindlich festlegen musst, in welchen Zeiträumen Du diese nimmst.
Diese Zeit kannst Du auf mindestens zwei Perioden aufteilen – mit Zustimmung Deines Arbeitgebers sogar auf drei.
Wichtig ist, dass Du Dir möglichst im Vorfeld Gedanken machst, wie Du Deine Elternzeit gestalten möchtest. Nachträglich Änderungen sind nämlich nur mit der Zustimmung Deines Arbeitgebers machbar.
Das Schöne an der Elternzeit ist zudem, dass Dein Arbeitsplatz Dir erhalten bleibt. Während Dein Arbeitsverhältnis ruht, bist Du nur in Ausnahmefällen, wie einer Insolvenz, kündbar.
Praxis – wie beantrage ich Elternzeit?
So ein Kind zu bekommen bedeutet einen nicht unerheblichen Papierkrieg. Die löbliche Ausnahme ist die Elternzeit. Hier müssen nicht die üblichen Papiere, wie beim Elterngeld eingereicht werden.
Der Antrag auf Elternzeit ist relativ formlos. Ein normaler Briefkopf mit Absenderangaben, eine Anrede sowie der genaue Zeitraum, in dem Du Elternzeit beantragst, reichen aus.
Auf Nummer sicher gehst Du, wenn Du Dir den Empfang des Antrages schriftlich bestätigen lässt.
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Kann mein Chef “nein” sagen?
Als Vater hast Du einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit. Der Chef hat also nicht die Option, Deinen Antrag abzulehnen. Du bist demnach nicht auf die Kooperation Deines Chefs angewiesen.
Dein Chef hat nur in einer der folgenden drei Szenarien ein Mitspracherecht:
- Du möchtest nachträglich etwas an der Gestaltung der Elternzeit verändern
- Du möchtest die Elternzeit auf mehr als 2 Perioden verteilen
- Du möchtest 12 Monate Deiner Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Deines Kindes nehmen
Zu letzterem noch ein Hinweis der Vollständigkeit halber. Sollte Dein Kind nach dem 1. Juni 2015 geboren sein, kannst Du bis zu 24 Monate auf die Zeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr legen ohne, dass Dein Chef mitreden kann. Ist es davor geboren, kannst Du nur 12 Monate in diese Zeit legen und brauchst das OK vom Chef.
Und jetzt?
Die Elternzeit ist eine tolle Sache für Väter und eine Riesenchance, mehr Zeit mit Deinen Kindern zu verbringen. Dabei bist Du nicht auf die ersten Jahre begrenzt sondern kannst ziemlich flexibel nach Euren Wünschen planen.
Stimm Dich daher mit Deiner Frau ab und überlegt, welche Verteilung für Euch Sinn macht. Achte bei der Beantragung der Elternzeit darauf, dass Du genau das beantragst, was Du auch wahrnehmen möchtest, um später nicht von der Gutmütigkeit Deines Vorgesetzten abhängig zu sein. Besondere Vorsicht gilt bei den bestehenden Fristen bis zum Beginn der Elternzeit – besonders wenn Du es genau timen möchtest.
Ganz wichtig für Dich als Vater ist, dass Du Dich nicht einschüchtern lässt. Dass Männer Elternzeit nehmen, ist immer noch nicht die Norm und vor allem noch nicht in allen Branchen angekommen. Du hast ein Recht auf Deine Elternzeit und dieses Recht auf die Zeit mit Deinem Kind kann Dir niemand nehmen.
Vielen lieben Dank, lieber Andreas, für diesen interessanten Beitrag. Ich selber bin seit September 2015 Vater von Zwillingen. Mir war von Anfang an klar, dass ich auf jeden Fall Elternzeit nehme. Das Elterngeld plus System war zu diesem Zeitpunkt noch sehr frisch. Daher mussten wir uns erstmal schlau machen, was dieses neue Elterngeld im Bezug auf unsere Elternzeit für Möglichkeiten bietet. Denn wenn du mich fragst, ist der finanzielle Aspekt der Hauptgrund, warum so viele Väter auf ihre Elternzeit verzichten. Ein Arbeitskollege von mir hat die komplette Elternzeit von 11 vollen Monaten genommen, aber nur, weil seine Frau mehr verdient. Wäre sie Zuhause geblieben, wäre dies eine Differenz von über 700,- netto ausgemacht.
Meine Frau und ich haben uns im Endeffekt für das Elterngeld plus entschieden. Damit erhalten wir zwar nur die Hälfte des bewilligten Elterngeldes, dafür aber über den gesamten Zeitraum von 24 Monaten, und nicht nur in den ersten 12. Ihr befristeter Arbeitsvertrag lief sowieso während des Mutterschutz aus, sodass wir uns entschieden, dass sie 20 Monate nimmt und ich vier. Den für uns größten Kosten-Nutzen-Effekt bietet die Möglichkeit während der Elternzeit weiter zu arbeiten. So habe ich mich entschieden, jeden 5. Monat in Teilzeit daheim zu bleiben. Dies bedeutet ich bin im 5., 10., 15. und 20. nur 20 Std./Woche im Büro. Während dieser Monate verteilt sich meine Arbeitszeit folgendermaßen:
Mo frei, Di + Mi 7 Std., Do 6 Std., Freitag frei
Das heißt ich bekomme unterm Strich ca. 15% weniger Geld bei 50% weniger Arbeit und ich bin in der Woche mehr Tage bei meiner Familie als auf der Arbeit.
Das war eine sehr gute Entscheidung und kein schlechter Deal. Ich kann nur allen unschlüssigen Vätern mit auf den Weg geben: macht es! Die Zeit bekommt ihr nie wieder!
[…] 9. Elternzeit beantragen und keine Fehler machen [die Top 5 … […]
Sei doch froh das Nachwuchs gemacht wird, der deine Rente finanziert und dich später in Spanien pflegt.
und wieder ein „toller“ Beitrag wo in keinem Wort erwähnt wird, dass dir dann das Elterngeld nicht mehr zusteht.. das bekommst nämlich nur wenn es direkt im Anschluss an Mutters Elternzeit beantragst, also in der Regel den 13. und 14. Monat ! Danach kannst zwar schön deine 2 Monate Elternzeit nehmen bis zum 3. Lebensjahr aber musst dann mit 0 Euro auskommen. LOL
Wie stelle ich den elternantrag richtig?
Frau bleibt 2jahfe zuhause ohne Bezug des Arbeitgeber ich bleibe 2monate ohne Bezug? Welche Aufteilung ist da richtig im elterngeld Antrag?Danke für die hilfe
Hi Mike
ich bin zwar kein Experte aber die Elternzeit kannst Du bei Deinem Arbeitgeber immer noch beantragen.
Meine Interpretation der Situation ist aber, dass er Dir diese Elternzeit nicht genehmigen muss, weil Du sie nachträglich ziehst.
Ich hatte hierzu mal einen Artikel geschrieben.
Wo ich mir nicht so sicher bin ist, ob Du nicht vielleicht doch noch die Chance auf Elterngeld hast, weil Du die 12 Monate Deiner Frau um 2 Monate durch Deine Elternzeit verlängerst. Dadurch hättet Ihr dann Anspruch auf 14 Monate Elterngeld.
Hallo zusammen,
ich habe nun nach einiger Nachforschung im Netz aufgegeben eine Antwort zu finden. Daher versuche ich es nun hier einmal. 🙂
unsere Tocher wurde am 22.06.2016 geboren.
Der Mutterschutz meiner Frau begann am 18.05.2016 und endete am 24.08.2016
Wir haben für meine Frau fristgerecht vorab 2 Jahre Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber beantragt.
Bis zum 21.06.2017 war meine Frau zu 100% in Elternzeit.
Vom 22.06.2017 bis 21.06.2018 war meine Frau mit 20h Teilzeitarbeit in Elternzeit.
Wir haben fristgerecht das 3. Jahr mit gleicher Teilzeittätigkeit bis zum 21.06.2019 beantragt.
All dem hat ihr Arbeitgeber auch anstandslos zugestimmt und entsprochen.
Soweit so gut!
Elterngeld haben wir für meine Frau komplett mit Basiselterngeld beantragt und auch erhalten.
Nun stellt sich mir als Vater die Frage ob ich nun auch (ggf. zeitgleich in diesem Jahr) noch z.B. für 2 Monate in Elternzeit gehen kann?!
Wenn dem so ist wäre es interessant zu erfahren wie die Beantragung beim Arbeitgeber zu erfolgen hat bzw. welche Zeiträume überhaupt noch möglich sind.
Das wir dazu kein Elterngeld mehr erhalten würden ist uns bewußt.
Gruß,
Mike
Sicherlich schon etwas älter, aber dennoch Wert, es zu kommentieren.
Was mit „Lebensmonaten“ gemeint ist: Die ElternGELD-Stelle rechnet IMMER in Lebensmonaten. Daher ist es absolut sinnvoll, die ElternZEIT entsprechend der Lebensmonate des Kindes zu beantragen. Bspw.: Geburt 14.05.2018. Elternzeit beim AG für den 14.08.2018 bis 13.10.2018 beantragen. Ansonsten drohen (finanzielle) Konsequenzen, die bereits im Vorfeld hätten vermieden werden können. ElternZEIT ist ungleich ElternGELD! Das ist wichtig.
Und dass man während der Elternzeit Teilzeit arbeiten gehen kann, ist für die Beantragung nicht ganz unwichtig. Es im Antrag beim Arbeitgeber zu erwähnen, ist jedenfalls nicht die schlechteste Strategie – in vielerlei Hinsicht.
Ist euch eigentlich schonmal in den Sinn gekommen, dass es die Chefs sogar eher nebensächlich trifft. Im Endeffekt sparen die Geld, weil die Arbeit trotzdem gemacht wird (in vielen Branchen). Die eigentlichen Leid tragenden sind die doofen noch-nicht-(die eher weniger, da sie auch auf Work-Life-Balance sind) und die nicht-mehr-Eltern kleiner Kinder. Die racken Zähne knirschend für die jungen Eltern mit, während manche ausgiebig Reisen (hoffentlich mit Kind) machen, steuerfinanziert von denen, die gerade ihre Arbeit machen. Aber nicht böse sein, das trifft euch auch alle noch. Nachteil für die Alten: sie/wir konnten damals nicht bezahlt mit euch 1/2 Jahr nach Spanien.
Etwas harsche Kritik aber das lasse ich mir gerne gefallen. Ich habe nicht ganz verstanden was Du mit „Hinweis auf das Elterngeld und die Tatsache, dass man die Beantragung der Elternzeit mit den Lebensmonaten des Kindes abstimmen sollte“ meinst. Kannst Du das etwas ausführen.
Es ist richtig, dass man während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gehen kann. Das hat aber nichts mit der „Beantragung der Elternzeit“ zu tun, um die es in diesem Artikel geht. Ich verstehe, dass es finanziell notwendig sein kann, auch in der Elternzeit mit Teilzeit Geld zu verdienen. Aber ist es nicht besser sich während der Elternzeit auf das zu fokussieren, wofür es die Elternzeit gibt?
Ein Hinweis auf das Elterngeld und die Tatsache, dass man die Beantragung der Elternzeit mit den Lebensmonaten des Kindes abstimmen sollte, wäre hilfreich. Ansonsten steht man nämlich doof da, wenn man in Elternzeit geht und in dieser Zeit keinerlei Einkünfte bezieht. Und die Information, dass während der Elternzeit Teilzeitarbeit möglich ist, wäre ebenfalls nützlich. Ich wüsste sonst nicht, welchen abgekündigten Informationsvorsprung mir dieser Artikel verschafft. In dieser Form ist der Artikel nämlich völlig unbrauchbar.
Danke Dan. Das klingt nach einer super Lösung.
Vielen lieben Dank, lieber Andreas, für diesen interessanten Beitrag. Ich selber bin seit September 2015 Vater von Zwillingen. Mir war von Anfang an klar, dass ich auf jeden Fall Elternzeit nehme. Das Elterngeld plus System war zu diesem Zeitpunkt noch sehr frisch. Daher mussten wir uns erstmal schlau machen, was dieses neue Elterngeld im Bezug auf unsere Elternzeit für Möglichkeiten bietet. Denn wenn du mich fragst, ist der finanzielle Aspekt der Hauptgrund, warum so viele Väter auf ihre Elternzeit verzichten. Ein Arbeitskollege von mir hat die komplette Elternzeit von 11 vollen Monaten genommen, aber nur, weil seine Frau mehr verdient. Wäre sie Zuhause geblieben, wäre dies eine Differenz von über 700,- netto ausgemacht.
Meine Frau und ich haben uns im Endeffekt für das Elterngeld plus entschieden. Damit erhalten wir zwar nur die Hälfte des bewilligten Elterngeldes, dafür aber über den gesamten Zeitraum von 24 Monaten, und nicht nur in den ersten 12. Ihr befristeter Arbeitsvertrag lief sowieso während des Mutterschutz aus, sodass wir uns entschieden, dass sie 20 Monate nimmt und ich vier. Den für uns größten Kosten-Nutzen-Effekt bietet die Möglichkeit während der Elternzeit weiter zu arbeiten. So habe ich mich entschieden, jeden 5. Monat in Teilzeit daheim zu bleiben. Dies bedeutet ich bin im 5., 10., 15. und 20. nur 20 Std./Woche im Büro. Während dieser Monate verteilt sich meine Arbeitszeit folgendermaßen:
Mo frei, Di + Mi 7 Std., Do 6 Std., Freitag frei
Das heißt ich bekomme unterm Strich ca. 15% weniger Geld bei 50% weniger Arbeit und ich bin in der Woche mehr Tage bei meiner Familie als auf der Arbeit.
Das war eine sehr gute Entscheidung und kein schlechter Deal. Ich kann nur allen unschlüssigen Vätern mit auf den Weg geben: macht es! Die Zeit bekommt ihr nie wieder!