Formalitäten nach der Geburt – so bereitest Du Dich optimal vor

Vater werden Geburtsvorbereitung für Männer
von Andreas

Lesezeit: ca. 4 Minuten

Zum „Papa werden“ gehört nicht nur die Vorbereitung auf die Geburt, die Krankenhaustasche zu packen und die ersten Kindersachen einzukaufen. Die Geburt Deines Kindes bedeutet auch einiges an Formalitäten zu erledigen. Manches muss vor der Geburt erledigt werden, anderes hat bis nach der Geburt Zeit.

Die Vorbereitung der Unterlagen solltet Ihr zusammen durchgehen. Bedenke aber, dass nach der Geburt die Mutter mit dem Baby noch einige Tage im Krankenhaus bleibt und die Behördengänge Deine Aufgabe sein werden.

Damit Ihr den Überblick behaltet, keine der wichtigen Fristen verpasst (wodurch Ihr Euch viel Geld entgehen lassen) und Du nach der Geburt möglichst wenig Zeit mit dem Ausfüllen von Formularen beschäftigt bist, habe ich einige der wichtigsten Dinge zusammengefasst, die vor und unmittelbar nach der Geburt erledigt werden sollten.

Mutterschaftsgeld beantragen

Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse gezahlt und muss somit auch bei dieser beantragt werden. Sollte von der Krankenversicherung Deiner Partnerin kein Formular existieren, reicht hierzu ein formloser Brief. Wichtig ist, die Bescheinigung des Frauenarztes über die Schwangerschaft mit einzusenden.

Der Antrag muss spätestens sieben (7) Wochen vor dem Geburtstermin bei der Krankenkasse vorliegen. Beantragt das Mutterschaftsgeld unbedingt rechtzeitig denn die Krankenkasse kann die Zahlung verweigern wenn der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist und dann entgeht Euch eine nette Summe.

Elternzeit beantragen

Wenn Ihr Euch über die Ausgestaltung Eurer Elternzeit schon Gedanken gemacht habt, reicht diese möglichst zeitig beim Arbeitgeber ein. Spätestens sieben (7) Wochen vor Beginn der Elternzeit muss diese be…

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    36 Kommentare
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    Gast
    Micha
    4 Jahre zuvor
    Antworte  Fabulas

    Moin.
    Informativer Blog. Hat mich echt weiter gebracht. Hab derweil nur noch an einer Sache zu knacken… Elternzeit. Zur Geburt möchte ich zumindest 4 Wochen konsequent für meine Frau da sein um alles drumherum erledigen zu können. Doch wie verhält es sich, wenn man der einzige Mitarbeiter in der Firma ist. Mein Chef weiß, dass ich im Nov. Papa werde, aber von seiner Seite kam noch nix dazu. Wenn ich 4 Wochen nicht da bin, steht die Produktion auch solange still. Könnte er mir die Elternzeit verweigern oder mich einfach kündigen? Hat da jemand Ahnung von?

    Gast
    Kai
    6 Jahre zuvor

    Kurze Info zum Thema Mutterschaftsgeld, speziell zu diesem Absatz:
    Der Antrag muss spätestens sieben (7) Wochen vor dem Geburtstermin bei der Krankenkasse vorliegen. Beantragt das Mutterschaftsgeld unbedingt rechtzeitig denn die Krankenkasse kann die Zahlung verweigern wenn der Antrag nicht fristgerecht eingegangen ist und dann entgeht Euch eine nette Summe.

    Die ist wohl von KK zu KK verschieden. Bei der Techniker KK muss dieses Zeugnis des Frauenarztes bis spätestens zum Geburtstermin vorliegen, es gibt hier keine 7-Wochen-Frist. Vielmehr ist es so, dass die meisten Gynäkologen dieses Zeugnis erst 7 Wochen vor ET ausstellen.
    Wurde mir gerade so von der TK bestätigt.

    Gast
    Sebastian
    9 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Danke für die Antwort! Dann werden wir einfach zwischen unseren beiden gesetzlichen Krankenkassen wählen, vielleicht bietet die eine ein bisschen mehr als die andere. LG

    Gast
    Sebastian
    9 Jahre zuvor

    Hallo Andreas, erstmal vielen Dank und Kompliment für deinen tollen Blog, der praktisch und lebensnah ist!
    Ich werde in 10 Tagen Vater und informiere mich gerade über die Krankenversicherung für das Kind. Wir sind beide gesetzlich versichert und ich weiß, dass wir grundsätzlich frei wählen können. Aber ich frage mich warum öfter zu finden ist, dass das Kind besser in der Versicherung des besser verdienenden Elternteils versichert werden sollte. Ist das eine alte Aussage oder bezieht sich das darauf, dass ein Partner privat versichert ist.
    Würde mich freuen wenn du oder die anderen Leserinnen und Leser etwas dazu wissen. Ansonsten würde ich nämlich einfach die Leistungen vergleichen und eine der beiden Kassen wählen.
    Herzlichen Gruß,
    Sebastian

    Gast
    Gely
    10 Jahre zuvor

    Hallo. Und zwar bin ich in der 27 SSW, mein Freund ist azubi und ich bin arbeitslos habe kein Einkommen bin aber beim Jobcenter gemeldet. Da wir nicht viel Geld zur Verfügung haben und uns fast nichts mehr leisten können, spricht für das Kind.
    Was können wir uns beantragen lassen und wo am besten?

    Gast
    Tatjana
    10 Jahre zuvor

    Das wurde früher so genannt
    man bekommt glaube ich 130 Euro für 2 jahre
    kannst bei der Stadt nachfragen
    ist nicht überall so

    Gast
    Nina
    10 Jahre zuvor

    Hallo
    Ich habe am 23.05 entbunden und konnte aus privaten gründen bzw gesundheitliche Probleme Elterngeld antrag noch nicht zuschicken..
    Kann dich das noch machen oder ist die Zeit schon abgelaufen?

    Gast
    Claudia
    10 Jahre zuvor

    Danke für die Website, sie hat mir vor der Geburt geholfen! Jetzt einen Moment danach fallen mir einige Ergänzungen ein:

    1) Geburtsurkunde des Kindes: kann direkt vom Krankenhaus aus beantragt werden. Benötigt wird ein erweiterter Auszug aus dem Heiratsregister (der mit den Geburtsregisternummern der Eltern) bei Verheirateten; bei Unverheirateten die Geburtsurkunden der Eltern. Drei Urkunden gibt es unentgeldlich, die anderen kosten (in meinem Fall 12 €, die ich pro Geburtsurkunde auch schon im Krankenhaus entrichtet habe). Es empfiehlt sich ein par mehr zu beantragen.

    2) Für den Elterngeldantrag wird auch noch eine Familienmeldebescheinigung benötigt. Bei Selbstständigen entfällt natürlich die Arbeitgeber-Bescheinigung, man benötigt den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des letzten Steuerjahres.

    3) Ändert man die Lohnsteuerklasse bzw. Freibeträge zumindest in BaWü nicht auf dem Finanzamt?

    Für Beamte:
    -Elternzeitantrag fristgerecht über den Dienstweg (Geburtsurkunde im Zweifelsfall nachreichen)
    -Kindergeld zahlt die Besoldungsstelle
    -evtl. Familienzuschlag beantragen, ggf. die Erklärung des Partners ändern, falls dieser auch Beamter ist.
    – Vorsicht, wenn die Geburt nicht in dem Bundesland statt findet, von dem die Beihilfe gezahlt wird. So orientieren sich z.B. die Hebammen-Gebührenverordnungen für Privatzahler in Baden-Württemberg, Bayern oder Bremen an der jeweils gültigen Kassenvergütungsvereinbarung. NRW oder Berlin z.B. haben eigene Vergütungsvereinbarungen und die von Hessen oder Rheinland-Pfalz beziehen sich auf die HebGV von 2004 (!! immer noch!!). D.h. Hebammenrechnungen aus BaWü oder Bayern bekommt ein in NRW oder Rheinland-Pfalz verbeamteter Landesbeamter u.U nicht voll beglichen. Bei Unsicherheiten besser vorher nachfragen!
    Falls Wahlleistungen in Anspruch genommen werden natürlich auch besser vorher informieren (und Wahlleistungsvereinbarung nicht vergessen)

    http://www.hebrech.de/privatgebuehren.html

    -die Versicherung des Kindes ist zu einem 70 % Beihilfesatz mit 30 % Privattarif möglich oder, falls das Einkommen des Beamten unter der Versicherungspfichtgrenze liegt, auch beim Partner in der gesetzlichen Familienversicherung.

    Grüße

    Gast
    Roman
    10 Jahre zuvor

    Servus,
    hab da eine Frage bezüglich Pampers…habe gehört das es sowas wie Pampersgeld geben soll..ist das richtig oder nur ein Gerücht?

    Lg,
    Roman

    Gast
    Dirk
    10 Jahre zuvor

    Was mir hier noch fehlt: Wenn man einen Riester-Vertrag hat, sollte man dem Anbieter die Geburt ebenfalls mitteilen, damit man die Kinderzulage bekommt.

    Gast
    Michelle
    10 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Danke für die Antwort 🙂

    Gast
    Michelle
    10 Jahre zuvor

    Wie ist es eig wenn ich nicht mehr mit dem richtigen Vater des Kindes zusammen bin und einen neuen Freund habe aber der richtige Vater die Vaterschaft anerkennt kann mein neuer Freund trotzdem Vaterschaftsurlaub nehmen?

    Papa-Online Monatsrückblick: Oktober
    11 Jahre zuvor

    […] Formalitäten nach der Geburt – so bereitest Du Dich optimal vor […]

    Gast
    Tiemo
    11 Jahre zuvor
    Antworte  Chrstian

    Hallo Christian,

    Die folgenden Aussagen sind meine eigenen Erfahrungen, die in meinem Fall so eingetreten sind. Ich bin also weder Steuerberater noch bei Stadt angestellt, sondern nur Vater.

    Von der KK bekommt deine Frau 13€, vom Arbeitgeber wird dann bis zum vollen Bruttogehalt aufgestockt, so dass Du unterm Strich das gleiche hast wie zur Arbeitszeit, 6 Wochen vor dem ERRECHNETEN Geburtstermin (Bescheinigung der Hebamme erforderlich) und 8 Wochen nach der tatsächlich Geburt. Punktlandungen sind ja eher selten. Bei einer Frühgeburt – was wir nicht hoffen wollen – können die 6 Wochen also im schlimmsten Fall wegfallen. Dafür zahlt der Arbeitgeber dann, falls Deine Frau noch arbeitet. Ist sie evtl. seit längerem krankgeschrieben, ist das nach 6 Wochen Sache der KK.

    Du musst das Mutterschaftsgeld bei der KK selbst beantragen. Das Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet, so dass dann nicht noch 12 Monate Eltergeld fließen sondern nur noch effektiv ungefähr 9. Von den 12 Monaten Eltergeld kannst Du das Mutterschaftsgeld nach der Geburt nämlich abziehen. Dann werden noch die Werbungskosten auf das Eltergeld angerechnet, was noch mal ca. einen Monat frisst, weitere Steuerliche Aspekte mal außen vor gelassen. Das ist nur so Pi * Daumen ein Richtwert.

    Wenn Deine Frau nach der Mutterschaftspause direkt wieder arbeiten geht und Du das Elterngeld für 12 Monate ab dem Tag der Geburt beantragst, sieht das etwas anders aus. Dann wirkt sich das Elterngeld nur steuerlich negativ auf das Gehalt Deiner Frau aus bei gemeinsamer Veranlagung und Ehegattensplitting. Das muss man mal durchrechnen, damit mit der nächsten Steuererklärung nicht eine Nachzahlung ins Haus steht, die Ihr nicht eingeplant habt.

    Wie gesagt, ohne Gewähr, ob das alles in Deinem Fall auch zutrifft. Bei uns blieb meine Frau Zuhause.

    Viel Glück (und feiere bis März noch ein paar ordentliche Parties)

    Tiemo

    Gast
    Chrstian
    11 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Wie hoch ist das Mutterschaftsgeld?
    Wonach richtet es sich und wonach wird es berechnet?
    6 Wochen vorher und 8 Wochen danach Mutterschaftsgeld.

    Meine Frau geht arbeiten Vollzeit hat die bessere Steuerklasse und bekommt auf die Lohnsteuerkarte später das Kind noch mit eingetragen.

    Bekommt man soviel wie man vorher Netto im Monat hatte?

    Ich habe gehört das die Krankenkasse ca.13 € zahlt und das der Arbeitgeber auch einen Betrag im jetzigen beispiel bei angenommenen 1800 Netto Monatsgehalts müsste der Arbeitgeber ca. 47 € als ausgleich zahlen.

    Ist das so richtig oder wie wird es berechnet.

    Gast
    Chrstian
    11 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Ein großes Kompliment zur Ihrer Homepage.
    Ich bin durch Zufall auf die Seite gestoßen.

    Sie Hilft mir ungemein dar ich im Februar/März 2014 Vater werde und ich Zuhause bleibe, informiere ich mich jetzt ausführlich über alles was ich wissen sollte.

    Beste Grüße
    Christian

    Gast
    Chrstian
    11 Jahre zuvor

    Bekommt man auch Elterngeld wenn einer Arbeitslos war (oder ohne Einkommen ist) und jetzt ohne Einkommen ist?

    Ich als Mann würde 3 Jahre Zuhause bleiben.

    Man hat 12 Monate Anspruch und bekommt wie ich es gelesen habe 300 € das ist der Mindestsatz den jeder bekommt selbst wenn man noch kein Einkommen woher hatte eine Arbeitsstelle.

    Gast
    Tiemo
    12 Jahre zuvor

    Hallo,

    Die Verjährung für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld beträgt laut SGB vier Jahre. Die Krankenkassen zahlen Mutterschaftsgeld auch rückwirkend, sogar, wenn das Kind schon auf der Welt ist für die 6 Wochen vor der Geburt.

    Es sollte in jedem Fall eine Bescheinigung über den voraussichtlichen Geburtstermin von einer Hebamme oder dem Frauenarzt beigelegt werden auch wenn das Kind schon gebohren wurde. Das klingt zunächst komisch, hat aber durchaus einen Hintergrund. Das Mutterschaftsgeld wird 6 Woche vor dem errechneten Geburtstermin gezahlt und endet 8 Wochen nach der Geburt. Damit verlängert sich die Zahlung bei Geburten, die nach dem errechneten Geburtstermin stattfinden. Im Falle, dass der Termin vor dem errechneten Termin liegt, verkürzt sich die Zahlung indes nicht!

    Somit sollte es heißen: „frühstens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin“ nicht „spätestens 7 Wochen vor“

    vgl http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Mutterschaftsgeld-276.html

    http://www.aok.de/bundesweit/leistungen-service/ratgeber-foren-eltern-kind-26544.php?action=detail&threadId=17477

    Beste Grüße
    Tiemo

    Gast
    Fabulas
    12 Jahre zuvor

    hallo,

    für nicht verheiratet väter ist nicht nur die vaterschaftsanerkennung wichtig, sondern auch der antrag auf erziehungsberechtigung (50/50) 😉 ebenfalls am jugendamt oder ä.

    Gast
    PapaOnline
    13 Jahre zuvor
    Antworte 

    Gute Frage. In diese Richtung müßte ich mich noch mal schlau machen.

    Gast
    Anonym
    13 Jahre zuvor

    Wie sieht es denn mit „Krankengeld“ für den Vater bei der zweiten Geburt aus wenn er sich um Frau und Kind(er) kümmert? Muss man das auch beantragen?

    Gast
    13 Jahre zuvor

    Vielen Dank fürdie hilfreichen Tipps, Andreas! Top-Service!

    Gast
    PapaOnline
    13 Jahre zuvor
    Antworte  Henrik

    Hi Henrik
    gebe mir die allergrößte Mühe. Freut mich, dass es Dir gefällt.

    Gast
    Claus Becker
    13 Jahre zuvor

    Für unsere österreichischen Väter hab ich folgende Auflistung erstellt:

    Vor der Geburt:
    1. Beantragung Wochengeld beim Krankenversicherungsträger(gilt für die Zeit des Mutterschutzes)

    Nach der Geburt:
    1. Sofern notwendig, Vaterschaftsanerkennung

    2. Anzeige der Geburt – Ausstellung einer Geburtsurkunde (Standesamt)

    3. Wohnsitzanmeldung – Ausstellung Meldezettel (Magistratisches Bezirksamt)

    4. Beantragung Staatsbürgerschaftsnachweis (Magistratisches Bezirksamt)

    5. Meldung bei der Sozialversicherung (Krankenversicherungsträger) – Ausstellung e-Card

    Gelder:
    1. Kinderbetreuungsgeld (Krankenversicherungsträger)
    Derzeit gibt es fünf Varianten

    2. Familienbeihilfe (Wohnsitzfinanzamt)

    3. Meldung beim Arbeitgeber (steuertechnisch wichtig)

    Auf Sonderfälle bin ich nicht eingegangen, aber es gibt für viele Härtefälle und Situationen viele Lösung.
    Kontakte zu den Stellen wie Sozialinfo, Bürgertelefon, Mag. Bezirksämter, Mag 11, Schuldnerberatung lohnt sich immer

    Tiefergehende Informationen erhaltet ihr zu fast allen Themen unter:

    http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080000.html

    Ämtercheckliste für junge ElternPapa-Online – Aktuell | Papa-Online - Aktuell
    13 Jahre zuvor

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