Die Tücken des Elterngeld [Spielverderber Steuererklärung]

Kleinkind-Phase Leben als Vater
von Andreas

Das Elterngeld ist eine tolle Sache. Nicht das deswegen Paare Kinder bekommen die sonst keine wollen aber für die Paare, die Kinder haben wollen, macht es die Entscheidung leichter. Doch es gibt gerade bei der Steuererklärung einiges zu beachten.

Elterngeld schließt die Lücke, die ein wegfallendes Gehalt zwangsläufig hinterlässt zu 65-67 % und bietet einer jungen Familie etwas mehr Luft zum Leben. Ein Rechenbeispiel findest Du hier.

Dennoch ist das Elterngeld kein Geschenk des Staates und es gibt einige Tücken zu beachten. Was Du wissen solltest, damit es für Dich kein böses Erwachen gibt, habe ich im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Staates Hilfe mit dem berühmten „Haken“

Als junge Familie kann man jeden Cent gut gebrauchen. Staatliche Unterstützung wie Elterngeld und Kindergeld helfen das wegfallende Gehalt aufzufangen und damit über die Runden zu kommen.

Wer jedoch das Elterngeld vollständig ausgibt, wird sich im Frühjahr des nächsten Jahres über den Brief vom Finanzamt wundern. Im besten Fall (wenn man ausreichend Werbungskosten & Co. abzusetzen hat) fällt die Erstattung magerer aus. In den meisten, mir bekannten, Fällen kam es jedoch zu einer üppigen Nachforderung die schnell im 4-stelligen Bereich lag.

Was ist passiert?

Linktipp: 6 kleine Veränderungen mit großer Wirkung auf Dein Sparkonto

Elterngeld ist steuerfrei – bis die Steuererklärung kommt

Das Elterngeld ist steuerfrei. Dennoch gilt es zu beachten, dass es als „Lohnersatzleistung“ die Progression beeinflusst. Übersetzt heißt das, dass das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteil zugerechnet wird. Übersteigt dessen Gehalt dadurch bestimmte Grenzen, steigt der Steuersatz.

Beispiel:

Du verdienst im Jahr 40.000 € und hast damit einen Steuersatz von 14,25 % – zahlst also 5.700 € Einkommensteuer im Jahr.

Deine Frau bekommt 12.000 € Elterngeld. Dein Gesamtbrutto wird jetzt mit 52.000 € bewertet und Dein Steuersatz steigt auf 17,573 % an.

Du zahlst nun nicht mehr 5.700 € Einkommensteuer für das Jahr sondern 7.029,20 € – eine Differenz von satten 1.329,20 €.

Mit Deinem Gehaltsstreifen wurden monatlich nur 475 € Einkommensteuer (5.700€/12 Monate) an das Finanzamt abgeführt, was beim Lohnsteuerjahresausgleich zu einer saftigen Nachzahlung führen wird.

Als Gutverdiener wird Dich diese Progression kalt lassen, denn ab einem bestimmten Einkommensniveau zahlst Du den Spitzensteuersatz. Diese Regelung trifft daher besonders Gering- bis Mittelverdiener, die das Elterngeld dringend brauchen.

Kann ich dem Effekt entkommen?

Wenn Du alleinerziehend oder nicht mit Deiner Partnerin verheiratet bist, betrifft Dich diese Regelung nicht. Als verheiratetes Paar wird sich die „Progressionsfalle“ kaum umgehen lassen. Sollte Dir jetzt der Gedanke kommen „… ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben, dann kann mir das doch egal sein…“ dann habe ich noch mehr schlechte Nachrichten für Dich. Jeder, der Elterngeld von mehr als 410 €/Jahr vom Staat bezieht, wird automatisch erklärungspflichtig und muss eine Lohnsteuererklärung abgeben.

Als verheiratetes Paar hast Du nur die Chance Steuern zu sparen, in dem Ihr prüft ob es günstiger ist eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung vorzunehmen. In der Regel ist es, trotz der Progression, günstiger die Zusammenveranlagung zu wählen.

Linktipp: Ehegattensplitting – 3 Schritte wie Du sicher gehst alles richtig zu machen

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Und jetzt?

Bei aller Freude über das Elterngeld solltest Du die kommende Steuererklärung immer im Hinterkopf behalten.

Kennst Du jemanden, für den dieser Artikel vielleicht ein wichtiger „Wachrüttler“ sein kann? Dann teile den Artikel bitte.

Letzte Aktualisierung am 3.10.2024 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API

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    60 Kommentare
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    Gast
    Stefan Philipp
    4 Jahre zuvor

    Hallo, einen Kommentar möchte ich noch beitragen, da ich mich als frischgebackener Vater mit dem Thema beschäftigen muss:

    Wer sich die Streckung der Elterngeld-Zahlungen leisten kann, sollte EG+ anstelle Basis-EG beantragen. Zum einen kann bei mittlerer Reduktion der Stundenzahl bei Teilzeitarbeit so in der Summe mehr Elterngeld in der Summe herausgeholt werden. Zum anderen wird die Zahlung dann anstelle auf 14 Monate auf 28 Monate (je nach Mutterschutz etc) gestreckt. Dadurch verteilt sich die Steuerlast auf 3 jahre und die Progression macht sich weniger (auch in der Summe) bemerkbar,

    Viele Grüße

    Gast
    Andreas Becker
    4 Jahre zuvor

    Ich bin immer davon ausgegangen, dass das Elterngeld steuerfrei ist und auch bei der Steuererklärung so bleibt. Gut zu wissen, dass das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteils zugerechnet wird und der Steuersatz dadurch steigen kann bei Überschreitung bestimmter Grenzen. Dazu werde ich mich denke ich an einen Steuerberater wenden, um mich hier beraten zu lassen, was es mit der Progression auf sich hat.

    Gast
    5 Jahre zuvor

    Interessant, das das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteils zugerechnet wird. Wir haben letztes Jahr auch Elterngeld bekommen. Mal sehen, ob eine Forderung vom Finanzamt kommt. Aber eigentlich hat der Steuerberater nichts in der Richtung erwähnt.

    Gast
    Roland
    1 Jahr zuvor

    Hallo,
    leider hab ich 2022 nur einen reduzierten Betrag und erst mal einen vorläufigen Elterngeld Bescheid bekommen. Wegen Teilweiser versteuerung im Ausland besteht die Elterngeldstelle auf einen Lohnsteuerjahresnachweis für 2020&2021. Da zuerst der Steuerberater getrödelt hatte und nun das Finanzamt „überlastet“ zu sein scheint zieht sich das noch.
    Kurzum, ich rechne in 2023 mit einer sehr hohen Rückzahlung für die Elternzeit in 2022.
    Jetzt die Frage zählt das Elterngeld nun trotzdem zum Steuerjahr 2022 oder (was ich befürchte) zum Steuerjahr 2023 wo ich dann ohnehin wieder viel Einkommen habe (Progressionsvorbehalt).

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gast
    Dudan Lion
    3 Jahre zuvor

    Hallo
    Wir bekommen nun Kind Nr. 3 !
    Bisher war es so das Ich Arbeiten gehe und meine Frau zu hause bleibt und sich um die Kinder kümmert !
    Nun hatten wir überlegt das ich auch mal 2 monate zu Hause bleibe ! Also alles mal durchrechnen Lassen um festzustellen das sich das nicht lohnt!
    Wir kommen mit meinem Einkommen gut aus , doch wenn ich nun Zuhause bleiben würde hätten wir ca. 800 E weniger ! Nun mal ne Frage : wie will man das den machen ? Ich denke Elternged für den Mann lohnt sich scheinbar nur für die Oberschicht oder wen beide Arbeiten ! Die mittelschicht und andere werden mal wieder vergessen !

    Gast
    Vladi
    4 Jahre zuvor
    Antworte  Lukas

    Sie glauben wirklich Sie kriegen es geschenkt ? Eine Frage bekommen Sie nach dem Jahr Elternzeit Arbeitslosengeld ? Wie Sie sehen haben Sie dieses Geld schon eingezahlt nur nennt man das Elterngeld statt Arbeitslosengeld, wso denke ich jedenfalls drüber.

    Gast
    4 Jahre zuvor

    Das sind sehr hilfreiche Infos! Den Artikel werde ich auf jeden Fall an meine Freundin weiterleiten. Sie wird das sicherlich auch sehr interessant finden, da sie Zwillinge seit einigen Monaten hat, also das Elterngeld ist ihr etwas neu. Das ist gut zu wissen, dass es nur fast steuerfrei ist, bis die Steuererklärung. Sie trefft in drei Wochen mit einem Steuerberater, aber es ist noch gut zu wissen.

    Gast
    Kevin
    4 Jahre zuvor

    Guten Tag,
    wir haben jetzt auch das erste mal die Erklärung gemacht mit WISO, Verheiratet
    meine Frau war das ganze Jahr zuhause, durch die zusammenveranlagung bekommen wir über 2000 zurück hätten wir es getrennt gemacht hätte ich nur 300 bekommen und die Frau null, aber finde es gut das die Software schon einem das Beste raussucht

    Gast
    Nadine
    4 Jahre zuvor

    Ich bin alleinerziehend und habe letztes Jahr 12 Monate Elterngeld bezogen.
    Wenn ich meine Steuer mache, muss ich damit rechnen, dass ich was zurückzahlen muss. Wäre traurig, da ich als Alleinerziehende Mama ohnehin nicht viel zum leben habe…

    Gast
    H. Wulff
    4 Jahre zuvor

    Kurze Frage, muss bei der Steuererklärung das Elterngeld-Netto oder Elterngeld-Brutto angegeben werden? Habe es bisher bei meiner Lektüre nicht gefunden.

    Vielen Dank!

    Gast
    Gretl Hendricks
    4 Jahre zuvor

    Interessant, dass es bei Elterngeld zu Steuernachzahlungen kommen kann. Ich werde vielleicht mal mit meiner Frau eine Steuerberatung aufsuchen und nachfragen. Denn ich würde lieber etwas auf die Seite legen als dann davon überrascht zu werden.

    […] Welche unerfreulichen Auswirkungen dies auf die Steuererklärung haben kann, ist in einem Artikel auf papa-online und in den dazugehörigen Kommentaren ausführlich beschrieben […]

    Gast
    Andreas
    7 Jahre zuvor

    Hi Andre
    der negative Effekt auf die Höhe der Steuererstattungen kommt von der so genannten kalten Progression. Hier wird das Elterngeld auf das Gehalt aufgeschlagen. Wenn Du dadurch gewisse Bemessungsgrundlagen überschreitest, kann sich Deine gesamte Steuerlast erhöhen.

    Soweit die Theorie. Ob das in Deinem speziellen Fall auch so sein wird, kann Dir am besten ein Steuerberater beantworten. Der Punkt meines Artikels ist es, Eltern etwas für diesen Umstand (über den kaum jemand spricht) zu sensibilisieren. Wer die ganze Kohle ausgibt, schaut vielleicht bei der nächsten Steuererklärung etwas enttäuscht aus der Wäsche.

    Gast
    André Kaldewey
    7 Jahre zuvor

    Hallöchen,
    habe gerade dem Artikel gelesen. Meine Frau war das komplett Jahr 2016 in Elternzeit. Unser Sohn kam im Dezember 2015 zur Welt. Allerdings haben wir erst im September 2016 geheiratet. Sie war also sechs Monate unverheiratet. Wie läuft es denn dann bei uns? Ich bin von Steuerklasse 1 in 3 gewechselt. Ich kenne mich leider nicht so aus. Habe jetzt von vielen gehört, dass ich ja dann für 2016 ne menge Geld zurückbekomme, weil wir geheiratet haben. Jetzt lese ich diesen Artikel hier und bin völlig verunsichert.
    Kann mir jemand helfen?
    Gruß
    André

    Gast
    Ina
    8 Jahre zuvor

    Guten Abend,
    unser Sohn ist im Januar 2015 geboren. Damit ich ein höheres Elterngeld bekomme, ist mein Mann im Mai 2014 in die Steuerklasse V gegangen.
    Ich bin selbstständig und hatte im Jahr 2014 ein Gesamteinkommen von 17000€.

    Bei der Berechnung meines Elterngeldes wurde die Steuerklasse IV zu Grunde gelegt.
    Mir wurden jeden Monat 80€ von meinem Gesamteinkommen abgezogen, obwohl sich anhand des Steuerbescheides von 2014 nachweislich feststellen lässt, dass ich keine Steuern gezahlt habe.

    Ist das rechtens??

    Und was wäre gewesen wenn mein Mann die Klasse III behalten hätte, und ich auf mein Einkommen, (wegen den niedrigen Vorausszahlungen meines Mannes) so viele Steuern hätte zahlen müssen?
    Würde ich bei der Berechnung des Elterngeldes auch (dann in diesem Fall mit der besseren Steuerklasse IV) berechnet werden?

    Liebe Grüße

    Gast
    Snifol
    8 Jahre zuvor

    Hallo

    Hab da eine Frage
    Wenn Frau pauschal 12 Monate 375 ElternGeld bekommt
    Und der Ehemann alleinverdiener ist müsste da man was zurück zahlen

    4 Kinder vorhanden
    Mann alleinverdiener durchnittsgehalt.
    Frau bekommt ElternGeld 375 pauschal da nicht vorher gearbeitet

    Danke im vorraus

    Gast
    Daniel
    8 Jahre zuvor

    Unser Sohn kam im November 2012 zur Welt. Meine Frau hatte 12 Monate Elterngeld (ca. 6000 €) bekommen.
    Jetzt, wir haben 2016, Nachforderungen vom Finanzamt meinerseits (ca. 500 EUR) und meine Frau von der Elterngeldstelle (ca. 800 EUR). Wir haben zwar in beiden Fällen Widerspruch eingelegt, aber wenn es dabei bleibt, kann ich nur sagen: „Vielen Dank Frau Schröder für ihre Mogelpackung! Unseren ersten gemeinsamen ersparten Urlaub zu Dritt können wir wieder vergessen!“
    Es geht nicht nur des Geldes wegen. Auch der Stress mit der Elterngeldstelle und dem Finanzamt nervt gewaltig und belastet das Familienleben.
    Wir wollten eigentlich schon längst ein 2. Kind. Jetzt ist jeder für sich am Überlegen… Wenn ja, dann ohne Elterngeld oder von vornherein gleich Geld für die Rückforderungen ansparen.

    Gast
    DieHumorvolle
    8 Jahre zuvor

    Gibt’s eigentlich ne Petition oder ähnliches gegen diese Abzocke?! Michael macht das richtig agressiv! Es kann dich nicht angehen, dass der Staat einen so abzockt!

    Gast
    Natalie
    9 Jahre zuvor
    Antworte  Andreas

    Das ist leider nicht möglich da das Geld bis Mai nächstes Jahr eingeplant ist. Dann hört das Elternteil nach 2 Jahren, bis ich wieder Gehalt bekomme ist es ende August. Laut alte Elterngeld Regel darf ich bis 30 std nebenbei arbeiten gehen ohne das sie Geld Beträge vom Eltergeld abziehen, ansonsten wären die zwei Monate Leerlauf Zeiten schlecht zu überbrücken da wir unseren Haus abzahlen muss.

    Gast
    Natalie
    9 Jahre zuvor

    Hallo zusammen.

    Auch ich habe meine Elterngeld über 2 Jahren genommen bekomme Monatlich 367 Euro plus Kindergeld. Nächstes Jahr Juli 2015 fange ich wieder an zu arbeiten.

    Das heisst dann Januar 2016 meine Steuer erklärung für 2015 machen
    ich habe Schiss das ich nachzahlen muss. Bin nicht Verheiratet aber lebe mit den Kindes Vater zusammen. Bin gespannt. Es ist aber eine Frechheit vom Finanzamt/Stadt auf die eine seite zu sagen das Geld ist Steuerfrei und auf die andere Seite das Geld was als Lohnersatz Dient (ansonsten kann sich keine Leisten) zu versteuern wodurch es möglicherweise Nachzahlungen gibt. Deutschland ist Kinder Unfreundlich und ich kann es verstehen wenn wenige Kinder geboren werden. Deutschland muss ganz schön nachholen was es Jahrelang versäumt, nämlich hinter alle Werdende Eltern zu stehen und sie voll zu unterstützen. Das einzige was gut ist ist die 3 Jahren wo man Zuhause bleiben kann, Natürlich 2 Jahren Elterngeld (Steuerpflichtig für Verh) Aber das dritte Jahr weis ich nicht ob man irgend welche unterstutzung vom Stadt bekommt.

    Gast
    Daniel
    9 Jahre zuvor

    Hallo,
    Ich habe eine Frage.
    Wir haben für unser 2. Kind (geboren Jan. 15) Elternzeit beantragt. Geplant waren 14 Monate, 12 meine Frau und ich 2 Monate. Einen Monat habe ich genommen und dann meine Arbeit verloren. Nun kommt eine Rückforderung des bereits gezahlten Elterngelds. Ist zwar Mist aber laut Gesetz so. Nun zur Frage : muss ich diese sofort bezahlen oder kann man die Rückzahlung aufschieben?
    Vielleicht kann ins da jemand einen Tipp geben? ! Danke

    Gast
    Jan
    9 Jahre zuvor

    Bei nicht verheirateten zusammenlebenden Paaren mit Baby, bei dem die Mutter das Elterngeld beantragt hat, ist der Vater nicht erklärungspflichtig sondern nur die Mutter?

    Gast
    Wiebke
    9 Jahre zuvor

    Hallo,
    ich habe diese Seite durch Zufall gefunden und auch wenn ich kein Papa bin habe ich da mal ein Frage zum Thema Elterngeld.
    Ich habe vor kurzem Mal die Elterngeldberechnung meiner Schwägerin angesehen.
    Hier wird logischer Weise der Bruttodurchschnitt genommen davon wird dann eine Summe abgezogen für Kirchensteuer, Lohnsteuer etc.. Dann wird eine weitere Summe abgezogen für Krankenkasse, Rente etc. von der Restsumme werden dann 67% ausgezahlt.Die Abzüge für z.B. Lohnsteuer und co. die dort aufgeführt werden, werden die abgeführt oder nur symbolisch berechnet???

    Gast
    Andreas
    9 Jahre zuvor
    Antworte  Markus

    Also so ganz kann ich die Beispielrechnung nicht nachvollziehen. Schaue ich in die Splittingtabelle für 2014 beträgt die Lohnsteuer bei 40.000 EUR zu versteuerndem Einkommen 5.268 EUR, was 16,16 % entspricht.
    Ziehe ich nun den Wert für 52.000 EUR heran, so ergibt sich ein Steuerbetrag in Höhe von 8.666 EUR, was 16,67 % entspricht. Dieser Betrag wäre übrigens zu zahlen, wenn die Ehefrau statt 12.000 EUR Elterngeld 12.000 EUR Einkommen hätte.

    Nun wird der Steuersatz von 52.000 EUR auf die 40.000 EUR zu versteuerndes Einkommen erhoben: 16,67 % x 40.000 EUR = 6.668 EUR. Also ein Plus von 1.400 EUR – aber immer noch deutlich weniger als wenn es sich um Erwerbseinkommen und nicht um Elterngeld gehandelt hätte.

    Daneben tirfft die Progression natürlich auch Singles oder Ehepaare mit getrennter Veranlagung, wenn nicht zufälligerweise das Kind am Anfang des Jahres geboren ist. Denn die Progression wird sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen aus, also auch auf das vor der Geburt erzielte Erwerbseinkommen des Partners, der dann Elterngeld bezieht.

    Häufig ist dann aber bei Ehepaaren doch der Splittingvorteil größer als der Nachteil durch den Progressionsvorbehalt.

    Gast
    Mark
    9 Jahre zuvor

    Hallo,
    gibt es auch Rückzahlungen an den Staat des Elterngeldes, wenn die Frau vorher gearbeitet hat? Obwohl…. müsste ja.
    Aber macht es dann Sinn dieses Elterngeld, wenn man gering-/mittel-Verdiener ist?

    Der Staat schenkt einem nichts!!! Egal ob Kindergeld oder R…-Rente. 😉

    Arme Kinder!!!
    (Gut dann muss ich im Job mehr verdienen. 🙂 )

    Gruß
    Mark

    […] […]

    Gast
    Kristin
    9 Jahre zuvor

    Hallo,

    ich bin Witwe und habe bei der kleinen Tochter bis August 2014 14 Monate Elternzeit genommen. Jetzt soll ich knapp 700 Euro zurück zahlen, da irgendetwas falsch berechnet wurde. Wie kann das sein?

    Gast
    Überrascht
    9 Jahre zuvor
    Antworte  Apu

    Seit wann ist der Staat für uns?
    Wie können so wenige so viel M…. machen und noch mehr so verar…?

    Der Staat macht täglich nicht umsonst soviel miese!!!

    Gast
    Benjamin
    9 Jahre zuvor

    Hallo,

    Wir erwarten nächstes Jahr unser erstes Kind. Meine Frau möchte für drei Jahre Zuhause bleiben. Wir wollten unsere Steuerklassen ändern, sobald sie in Elternzeit ist, sodass sie Steuerklasse 5 und ich 3 habe. Ist das möglich? Bei der Steuererklärung wird der Nachzahlungsbetrag dadurch vermutlich umso höher ausfallen? Rentiert es sich trotzdem?
    Da sie im zweiten und dritten Jahr kein Elterngeld mehr bekommt, werden wir doch wenigstens hier keine Nachzahlung bekommen, oder?

    Vielen Dank im Voraus für die Antworten.
    Viele Grüße

    Gast
    Leo Clarke
    9 Jahre zuvor

    Da stehen einem ja die Haare zu Berge wenn man das liest.

    Danke für den Artikel und an alle Kommentatoren.

    Stellt sich ja aber doch die Frage, kann man denn da nichts gegen machen? Gibt es keine „loop holes“?

    VG,

    Ein frisch gebackener Papa

    Gast
    Marc
    10 Jahre zuvor
    Antworte  Vlad

    Da solltest Du dich wehren, denn mittlerweile gilt das modifizierte Zuflussprinzip, d.h. danach wird Einkommen in den Monaten erzielt, in denen es erarbeitet wird. Später ausgezahlte Gelder mindern daher den Elterngeldanspruch nicht.
    http://www.iww.de/wvv/archiv/elterngeld-nachgezahltes-einkommen-schmaelert-elterngeld-nicht-f6378

    Gast
    Tanja
    10 Jahre zuvor

    Hallo habe da eine Frage zum Elterngeld, habe das Elterngeld für meine zweite Tochter splitten lassen. Muss ich nun beim Finanzamt den
    Betrag für 12 Monate angeben oder für 24 Monate also in zwei Erklärungen?
    Vielleicht weiß da jemand rat! Lg Tanja

    Gast
    Thorsten
    10 Jahre zuvor

    Hi,

    kurze Frage zum Ehegattensplitting. Es wird in diesem Artikel und auch in sämtlichen anderen immer so gerechnet, dass das eine Gehalt + Elterngeld zur Berechnung des Steuersatzes genommen wird.
    Beim Splitting wird dieser Gesamtbetrag jedoch durch zwei geteilt, darauf der Steuersatz gebildet und dieser dann zweifach berechnet. Das ist im Endergebnis weniger, als wenn man quasi als Single sein Gehalt + Elterngeld versteuern müsste.

    Gruß,
    Thorsten

    Gast
    10 Jahre zuvor

    Hallo,

    ich gebe dir noch ein Aspekt und zwar aus der Sicht eines Selbständigen/Unternehmers: es gilt das Zuflussprinzip beim Elternegeld. Das heißt, es ist relevant wann deine Einnahmen auf dem Konto landen. Bei mir war es folgendermaßen. Monate vor dem Antritt in die Elternzeit habe ich einen Auftrag durchgeführt und Rechnung gestellt. Da es beim Kunden bzw. in der Verwaltung Komplikationen gab, kam das Geld erst Monate später und zwar am Anfang der Elternzeit.

    Dadurch musste ich anschließend fast das komplette Elterngeld (mit Ausnahme des Mindestbetrages) zurückzahlen.

    Gast
    Dirk
    10 Jahre zuvor

    Hallo und danke erstmal für den interessanten Beitrag und die weiteren Kommentare. Aber ich muss einfach nochmal ganz blöd Nachfragen, da wir kurz vor der Steuererklärung für 2013 sind. Trifft das mit der Progression nur verheiratete Paare oder auch unverheiratete Paare? Das Kind ist bei jeden von uns mit 0,5 eingetragen. Habt Ihr sonst noch Tipps für die Steuererklärung mit Kind, ist bei uns das erste mal die Steuererklärung mit Kind? Was kann man Absetzen, gibt es irgendwelche Pauschalen, etc. Wir sind für jeden Tipp danke und danken Euch jetzt schon für die Antworten. VG, Dirk

    Gast
    Andreas
    11 Jahre zuvor
    Antworte  Apu

    Ja, die lieben Politiker. Und dann wundern sie sich, warum die tolle Elterngeldinitiative keine Babyschwemme bringt…

    Als ob die Bürger dämlich sind und nicht rechnen können.

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