Junge Familien, die ihr Kind selbst betreuen, haben seit 2007 einen Anspruch auf die sogenannte Elternzeit. Auch immer mehr Väter entscheiden sich für diese berufliche Auszeit, bleiben Zuhause und beziehen Elterngeld.
Laut Statistischem Bundesamt waren es im Jahr 2014 schon über 34 Prozent mit einer durchschnittlichen Elternzeit von drei Monaten.
Solltest Du Dich für das Thema Elternzeit für Väter interessieren, findest Du in diesem Artikel alle wichtigen Fakten und Infos zum Thema.
Wie viel und wie lange Elterngeld bezahlt wird
Das Elterngeld ist auf zwölf Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes begrenzt, jedoch lässt sich der Anspruch durch zwei Partnermonate auf insgesamt 14 Monate ausdehnen.
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, das den Antrag stellt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des Netto-Monatsgehalts. Höchstens werden dabei 1.800 Euro und mindestens 300 Euro je Monat bezahlt.
Bist Du nicht erwerbstätig, bekommst Du den Mindestbetrag der entsprechenden Sozialleistung.
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, jedoch wird dessen Höhe zur Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen. Die Dauer des Bezugs wird bei der gesetzlichen Rente als Kindererziehungszeit hinzugerechnet.
Wenn Ihr beide gleichzeitig in Elternzeit gehen wollt und in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, müsst Ihr innerhalb der ersten zwei Monate entscheiden, bei wem die Erziehungszeit gutgeschrieben werden soll.
In der gesetzlichen Krankenkasse bleibst Du während der Elternzeit in vollem Umfang und beitragsfrei weiterversichert.
Korrekt und rechtzeitig den Antrag stellen
Beantragt wird das Elterngeld, das zwar eine Leistung des Bundes ist, je nach Bundesland unterschiedlich und daher gibt es auch kein einheitliches Formular dazu.
Zur Antragsstellung benötigst Du neben der Geburtsurkunde des Kindes, eine Kopie des Personalausweises beider Eltern und Eure Einkommensnachweise vor der Geburt.
Zusätzlich können noch Bescheinigungen von der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld, des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeldzuschuss und eine Arbeitgeberbestätigung zur Gewährung der Elternzeit verlangt werden.
Ihr könnt selbst entscheiden, wer in Elternzeit gehen soll oder ob die Elternzeit gleichzeitig in Anspruch genommen werden soll.
Bis spätestens sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber informiert und festgelegt werden, in welchem Zeitraum die Elternzeit erfolgen wird.
Im Falle der Mutter kann sie mit dem Ende der Mutterschutzfrist begonnen werden.
Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten
Wenn Du in einem Betrieb mit über 15 Beschäftigten angestellt bist, kannst Du während der Elternzeit für eine Dauer von Minimum zwei Monaten auch mindestens 15 bis maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.
Dazu musst Du seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein und ebenfalls sieben Wochen vorher einen schriftlichen Antrag gestellt haben.
Mit der Beendigung der Elternzeit tritt die frühere Arbeitszeitregelung wieder in Kraft und Du hast bei Deiner Rückkehr Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.
Mit neuen Herausforderungen konfrontiert
Die Elternzeit für Väter bringt viele neue Aufgaben mit sich. Der Haushalt muss geführt werden, die Windeln gewechselt, das Fläschchen zubereitet und für die allgemeine Pflege des Kindes gesorgt werden.
Für den täglichen Bedarf ist es außerdem notwendig, viele Dinge zusätzlich einzukaufen. Statt mit Kinderwagen durch die Geschäfte zu ziehen, kannst Du mittlerweile den kompletten Babybedarf auch bequem im Internet bestellen.
Zum Beispiel Online Shops wie Windeln.de bieten die täglich benötigten Babyprodukte in reichhaltiger Auswahl.
Das spart nicht nur Zeit, sondern es wird auch völlig stressfrei an die Haustür geliefert. So hast Du mehr Freiräume, die Du mit dem Nachwuchs verbringen kannst.
Trotz anstrengender Momente vertieft sich die Verbindung zwischen Vater und Sohn oder Tochter auf ganz besondere Weise.
Zurück an den Arbeitsplatz
Die wertvollen Erfahrungen, die Du als Mann in der Elternzeit machen kannst, wirst Du Dein Leben lang nicht vergessen.
Leider zeigen immer noch einige Betriebe dabei wenig Toleranz. Es gibt sogar Fälle, in denen Männer kurz nach ihrer Rückkehr gekündigt werden. Das ist rechtlich gesehen möglich, sofern die Elternzeit nicht als Grund angegeben wird. Wieder andere werden anschließend sprichwörtlich aufs Abstellgleis gestellt. Auch das ist zulässig, denn man hat keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, sondern lediglich auf einen gleichwertigen.
Doch viele Unternehmen sind inzwischen sehr aufgeschlossen gegenüber Vätern, die die einmalige Chance der Elternzeit nutzen und sich voll und ganz ihrem Kind widmen wollen.
Wenn Du diesen Artikel interessant fandest, dann schau Dir mal den papa campus an. Im papa campus bekommst Du regelmäßig interessante Inhalte, genau auf Dich zugeschnitten, per e-Mail und Zugang zu einer aktiven Community von Vätern. Völlig kostenfrei, klicke einfach hier.
Darauf das irgendetwas „automatisch“ passiert, würde ich nie wetten.
Ein Anruf beim Amt kann Dir später viel Lauferei und Ärger ersparen.
Muss meine Frau etwas unternehmen, damit ihr die Erziehungszeit angerechnet wird? Oder passiert das automatisch?
Danke Jean, das wusste ich noch gar nicht.
Dass man in der gesetzlichen Krankenkasse während der Elternzeit in vollem Umfang beitragsfrei weiterversichert bleibt gilt nicht bei jedem.
Jemand dessen Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze (aber noch unterhalb der Versicherungspflichtgrenze) liegt, muss keine Beiträge zahlen, während derjenige dessen Gehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt zahlt. Dabei hätten in beiden Fällen während des regulären Arbeitslebens die gleichen Krankenkassenbeiträge gezahlt worden sein können.
Darauf wird man in den wenigsten „Ratgebern“ hingewiesen. Den politischen Hintergrund dieser Regelung kenne ich nicht, im Gesetz wird explizit von „Pflichtversicherten“ gesprochen, die keine Beiträge zur Krankenkasse zahlen müssen. Schlussfolgerung: Die freiwillig versicherten zahlen! Sind bei mir von der Höhe her ca. 2000 € im Jahr.
Angeblich ist das alles schon durch die höchstrichterlichen Instanzen gegangen. Also ich komme mir schon etwas verarscht vor – auch wenn ich zugegebenermaßen gehaltsmässig eben etwas besser dastehe.
Und das Elterngeld wird aus den letzten 12 Einkommensmonaten vor! Geburt des Kindes errechnet,auch wenn die Elternzeit erst 1 Jahr oder noch später danach genommen wird.
Damit sind wir nämlich fast auf die Nase gefallen.
Im Zweifel also am besten bei der zuständigen Stelle nochmal beraten lassen.
LG Rebekka
Hallo,
weil es mich auch gerade betrifft noch ein zwei Ergänzungen.
1. Elternzeit wird erst bewilligt, wenn mind. zwei Monate genommen wurden. Wenn Man(n) also erst mal nur einen Monat nimmt und später noch ein paar nehmen will, wird so lange nicht bezahlt biss mind. zwei Monate vom Arbeitgeber bescheinigt werden.
2. Für (Teil-) Selbstständige muss entweder eine Bescheinigung vom Finanzamt über den Gewinn des aktuellen und vorherigen Geschäftsjahres vorliegen. Alternativ Reicht auch bis zum erhalt der Unterlagen vom Finanzamt, eine GuV. Wenn man Teilselbstständig (Kleinunternehmer) ist muss auch vor das vorherige Geschäftsjahr Gehaltsnachweise geliefert werden.
3. Ich glaube es heißt immer man muss die Steueridentifikationsnummer des Kindes eingetragen werden. Eine Nachfrage beim Bundes Finanzamt (oder wie das heißt) ergab aber, dass der Antrag auch schon ohne diese Nummer abgegeben werden kann, denn die Elternkasse kann sich diese Nummer direkt vom Finanzamt holen.
4. Und wichtigstens. Elterngeld wird nur max. 3 Monate Rückwirkend bezahlt. Also auf die Fristen achten.
Gruß
Sebastian