Elternzeit für Väter – alle Fakten und Infos, die Du kennen solltest

Junge Familien, die ihr Kind selbst betreuen, haben seit 2007 einen Anspruch auf die sogenannte Elternzeit. Auch immer mehr Väter entscheiden sich für diese berufliche Auszeit, bleiben Zuhause und beziehen Elterngeld.

Laut Statistischem Bundesamt waren es im Jahr 2011 schon über 25 Prozent mit einer durchschnittlichen Elternzeit von zweieinhalb Monaten.

Solltest Du Dich für das Thema Elternzeit für Väter interessieren, findest Du in diesem Artikel alle wichtigen Fakten und Infos zum Thema.

Elternzeit für Väter

photo credit: Pensiero via photopin cc

Wie viel und wie lange Elterngeld bezahlt wird

Das Elterngeld ist auf zwölf Monate unmittelbar nach der Geburt des Kindes begrenzt, jedoch lässt sich der Anspruch durch zwei Partnermonate auf insgesamt 14 Monate ausdehnen.

Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Nettoeinkommen des Elternteils, das den Antrag stellt und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent des Netto-Monatsgehalts. Höchstens werden dabei 1.800 Euro und mindestens 300 Euro je Monat bezahlt.

Bist Du nicht erwerbstätig, bekommst Du den Mindestbetrag der entsprechenden Sozialleistung.

Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, jedoch wird dessen Höhe zur Ermittlung der Einkommensteuer herangezogen. Die Dauer des Bezugs wird bei der gesetzlichen Rente als Kindererziehungszeit hinzugerechnet.

Wenn Ihr beide gleichzeitig in Elternzeit gehen wollt und in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, müsst Ihr innerhalb der ersten zwei Monate entscheiden, bei wem die Erziehungszeit gutgeschrieben werden soll.

In der gesetzlichen Krankenkasse bleibst Du während der Elternzeit in vollem Umfang und beitragsfrei weiterversichert.

Korrekt und rechtzeitig den Antrag stellen

Beantragt wird das Elterngeld, das zwar eine Leistung des Bundes ist, je nach Bundesland unterschiedlich und daher gibt es auch kein einheitliches Formular dazu.

Zur Antragsstellung benötigst Du neben der Geburtsurkunde des Kindes, eine Kopie des Personalausweises beider Eltern und Eure Einkommensnachweise vor der Geburt.

Zusätzlich können noch Bescheinigungen von der Krankenkasse zum Mutterschaftsgeld, des Arbeitgebers zum Mutterschaftsgeldzuschuss und eine Arbeitgeberbestätigung zur Gewährung der Elternzeit verlangt werden.

Ihr könnt selbst entscheiden, wer in Elternzeit gehen soll oder ob die Elternzeit gleichzeitig in Anspruch genommen werden soll.

Bis spätestens sieben Wochen vor Beginn muss der Arbeitgeber informiert und festgelegt werden, in welchem Zeitraum die Elternzeit erfolgen wird.

Im Falle der Mutter kann sie mit dem Ende der Mutterschutzfrist begonnen werden.

Während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten

Wenn Du in einem Betrieb mit über 15 Beschäftigten angestellt bist, kannst Du während der Elternzeit für eine Dauer von Minimum zwei Monaten auch mindestens 15 bis maximal 30 Stunden pro Woche in Teilzeit arbeiten.

Dazu musst Du seit mehr als sechs Monaten im Unternehmen beschäftigt sein und ebenfalls sieben Wochen vorher einen schriftlichen Antrag gestellt haben.

Mit der Beendigung der Elternzeit tritt die frühere Arbeitszeitregelung wieder in Kraft und Du hast bei Deiner Rückkehr Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz.

Mit neuen Herausforderungen konfrontiert

Die Elternzeit für Väter bringt viele neue Aufgaben mit sich. Der Haushalt muss geführt werden, die Windeln gewechselt, das Fläschchen zubereitet und für die allgemeine Pflege des Kindes gesorgt werden.

Für den täglichen Bedarf ist es außerdem notwendig, viele Dinge zusätzlich einzukaufen. Statt mit Kinderwagen durch die Geschäfte zu ziehen, kannst Du mittlerweile den kompletten Babybedarf auch bequem im Internet bestellen.

Zum Beispiel Online Shops wie Windeln.de bieten die täglich benötigten Babyprodukte in reichhaltiger Auswahl.

Das spart nicht nur Zeit, sondern es wird auch völlig stressfrei an die Haustür geliefert. So hast Du mehr Freiräume, die Du mit dem Nachwuchs verbringen kannst.

Trotz anstrengender Momente vertieft sich die Verbindung zwischen Vater und Sohn oder Tochter auf ganz besondere Weise.

Zurück an den Arbeitsplatz

Die wertvollen Erfahrungen, die Du als Mann in der Elternzeit machen kannst, wirst Du Dein Leben lang nicht vergessen.

Leider zeigen immer noch einige Betriebe dabei wenig Toleranz. Es gibt sogar Fälle, in denen Männer kurz nach ihrer Rückkehr gekündigt werden. Das ist rechtlich gesehen möglich, sofern die Elternzeit nicht als Grund angegeben wird. Wieder andere werden anschließend sprichwörtlich aufs Abstellgleis gestellt. Auch das ist zulässig, denn man hat keinen Anspruch auf seinen alten Arbeitsplatz, sondern lediglich auf einen gleichwertigen.

Doch viele Unternehmen sind inzwischen sehr aufgeschlossen gegenüber Vätern, die die einmalige Chance der Elternzeit nutzen und sich voll und ganz ihrem Kind widmen wollen.

Welche Erfahrungen in punkto Elternzeit hast Du schon gemacht? Poste sie als Kommentar.

(Wartet auf Deinen Kommentar)