Die Tücken des Elterngeld – das solltest Du wissen

Steuerfalle Elterngeld

Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Elterngeld ist eine tolle Sache. Nicht das deswegen Paare Kinder bekommen die sonst keine wollen aber für die Paare, die Kinder haben wollen, macht es die Entscheidung leichter. Es schließt die Lücke, die ein wegfallendes Gehalt zwangsläufig hinterlässt zu 67 % und bietet einer jungen Familie etwas mehr Luft zum Leben. Ein Rechenbeispiel findest Du hier.

Dennoch ist das Elterngeld kein Geschenk des Staates und es gibt einige Tücken zu beachten. Was Du wissen solltest, damit es für Dich kein böses Erwachen gibt, habe ich im folgenden Beitrag zusammengefasst.

Staates Hilfe mit dem berühmten “Haken”

Als junge Familie kann man jeden Cent gut gebrauchen. Staatliche Unterstützung wie Elterngeld und Kindergeld helfen das wegfallende Gehalt aufzufangen und damit über die Runden zu kommen.

Wer jedoch das Elterngeld vollständig ausgibt, wird sich im Frühjahr des nächsten Jahres über den Brief vom Finanzamt wundern. Im besten Fall (wenn man ausreichend Werbungskosten & Co. abzusetzen hat) fällt die Erstattung magerer aus. In den meisten, mir bekannten, Fällen kam es jedoch zu einer üppigen Nachforderung die schnell im 4-stelligen Bereich lag.

Was ist passiert?

Elterngeld ist steuerfrei

Das Elterngeld ist steuerfrei. Dennoch gilt es zu beachten, dass es als “Lohnersatzleistung” die Progression beeinflusst. Übersetzt heißt das, dass das Elterngeld dem Bruttoeinkommen des verdienenden Elternteil zugerechnet wird. Übersteigt dessen Gehalt dadurch bestimmte Grenzen, steigt der Steuersatz.

Beispiel:

Du verdienst im Jahr 40.000 € und hast damit einen Steuersatz von 14,25 % – zahlst also 5.700 € Einkommensteuer im Jahr.

Deine Frau bekommt 12.000 € Elterngeld. Dein Gesamtbrutto wird jetzt mit 52.000 € bewertet und Dein Steuersatz steigt auf 17,573 % an.

Du zahlst nun nicht mehr 5.700 € Einkommensteuer für das Jahr sondern 7.029,20 € – eine Differenz von satten 1.329,20 €.

Mit Deinem Gehaltsstreifen wurden monatlich nur 475 € Einkommensteuer (5.700€/12 Monate) an das Finanzamt abgeführt, was beim Lohnsteuerjahresausgleich zu einer saftigen Nachzahlung führen wird.

Als Gutverdiener wird Dich diese Progression kalt lassen, denn ab einem bestimmten Einkommensniveau zahlst Du den Spitzensteuersatz. Diese Regelung trifft daher besonders Gering- bis Mittelverdiener, die das Elterngeld dringend brauchen.

Kann ich dem Effekt entkommen?

Wenn Du alleinerziehend oder nicht mit Deiner Partnerin verheiratet bist, betrifft Dich diese Regelung nicht. Als verheiratetes Paar wird sich die “Progressionsfalle” kaum umgehen lassen. Sollte Dir jetzt der Gedanke kommen “… ich habe noch nie eine Steuererklärung abgegeben, dann kann mir das doch egal sein…” dann habe ich noch mehr schlechte Nachrichten für Dich. Jeder, der Elterngeld von mehr als 410 €/Jahr vom Staat bezieht, wird automatisch erklärungspflichtig und muss eine Lohnsteuererklärung abgeben.

Als verheiratetes Paar hast Du nur die Chance Steuern zu sparen, in dem Ihr prüft ob es günstiger ist eine Zusammenveranlagung oder eine getrennte Veranlagung bei der Steuererklärung vorzunehmen. In der Regel ist es, trotz der Progression, günstiger die Zusammenveranlagung zu wählen.

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Foto: blmurch

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Über Andreas

Sammelt Lebenserfahrung seit 1979, Erfahrungen als Ehemann seit 2005, als Vater eines Sohnes seit 2008 und als Vater einer Tochter seit 2009.
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Eine Antwort auf Die Tücken des Elterngeld – das solltest Du wissen

  1. Ein interessanter Artikel.

    Danke für diese gut aufbereiteten Informationen!

    Ein stolzer Papa von drei Söhnen

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